gemäß Art. 28 DSGVO
Stand: April 2026
Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag (nachfolgend „AVV") wird geschlossen zwischen:
Verantwortlicher (Auftraggeber): Der Kunde, der sich auf der Plattform Tippidi registriert und die Dienste nutzt (nachfolgend „Auftraggeber").
Auftragsverarbeiter: Dominik-Sascha Bauer, Einzelunternehmer, handelnd unter dem Handelsnamen Deploymentcode, Waitzendorf 6, 2073 Schrattenthal, Österreich, USt-IdNr. ATU80051658 (nachfolgend „Auftragnehmer").
Dieser AVV kommt gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) automatisch mit der Freischaltung des Kundenkontos auf der Plattform Tippidi zustande. Er ergänzt die AGB.
1.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers im Rahmen der Erbringung der unter der Marke „Tippidi" angebotenen Dienste, insbesondere der KI-gestützten Verarbeitung von Inhalten.
1.2 Die Dauer der Verarbeitung entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer. Nach Beendigung des Vertrages gelten die Regelungen in Ziffer 10 dieses AVV.
2.1 Die Verarbeitung umfasst die Entgegennahme, Speicherung und Verarbeitung der vom Auftraggeber auf die Plattform hochgeladenen Inhalte mittels KI-gestützter Dienste sowie die Bereitstellung der Ergebnisse über die Plattform.
2.2 Der Zweck der Verarbeitung ist die Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienste. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung findet nicht statt, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung erfordert dies.
2.3 Der Auftragnehmer stellt vertraglich sicher, dass die eingesetzten KI-Dienstleister die übermittelten Daten nicht zum Training, zur Entwicklung oder zur Verbesserung ihrer KI-Modelle verwenden.
3.1 Folgende Arten personenbezogener Daten können Gegenstand der Verarbeitung sein, abhängig davon, welche Inhalte der Auftraggeber über die Plattform verarbeitet:
3.2 Der Auftraggeber entscheidet eigenverantwortlich, welche personenbezogenen Daten er über die Plattform verarbeitet. Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Art und Umfang der vom Auftraggeber hochgeladenen Inhalte.
Betroffene Personen können insbesondere sein:
5.1 Der Auftraggeber ist im Sinne der DSGVO der Verantwortliche für die Verarbeitung personenbezogener Daten. Er ist für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung verantwortlich und stellt insbesondere sicher, dass:
5.2 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung seiner Daten feststellt.
6.1 Weisungsgebundenheit: Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Auftraggebers. Die Nutzung der Plattform und die Konfiguration der Dienste durch den Auftraggeber gelten als dokumentierte Weisungen. Ist der Auftragnehmer der Auffassung, dass eine Weisung gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, hat er den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Durchführung der betreffenden Weisung bis zur Bestätigung durch den Auftraggeber auszusetzen. Ist der Auftragnehmer aufgrund von Unionsrecht oder dem Recht eines Mitgliedstaats zur Verarbeitung verpflichtet, teilt er dem Auftraggeber diese rechtliche Anforderung vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
6.2 Vertraulichkeit: Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die mit der Verarbeitung befassten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
6.3 Technisch-organisatorische Maßnahmen: Der Auftragnehmer ergreift alle gemäß Art. 32 DSGVO erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten. Die aktuellen Maßnahmen sind in Anlage 1 dieses AVV beschrieben. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Maßnahmen anzupassen, sofern das Schutzniveau nicht unterschritten wird.
6.4 Unterstützung des Auftraggebers: Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Pflichten, insbesondere:
6.5 Meldung von Datenschutzverletzungen: Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich im Rahmen der gesetzlichen Pflichten, nachdem er eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten im Sinne von Art. 33 DSGVO festgestellt hat. Die Meldung enthält mindestens:
6.6 Löschung und Rückgabe: Nach Beendigung der Verarbeitung werden die Daten gemäß Ziffer 10 dieses AVV gelöscht oder zurückgegeben.
6.7 Nachweispflichten: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Art. 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung.
7.1 Der Auftraggeber erteilt dem Auftragnehmer eine allgemeine schriftliche Genehmigung zum Einsatz von Unterauftragsverarbeitern. Die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses eingesetzten Unterauftragsverarbeiter sind gemäß Anlage 2 im Kundenbereich einsehbar.
7.2 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über jede beabsichtigte Änderung in Bezug auf die Hinzuziehung oder Ersetzung von Unterauftragsverarbeitern per E-Mail oder über die Plattform mindestens dreißig (30) Tage im Voraus. Bei dringender betrieblicher Notwendigkeit (insbesondere bei Ausfall eines Unterauftragsverarbeiters oder behördlicher Untersagung) kann die Frist angemessen verkürzt werden; der Auftraggeber wird in diesem Fall unverzüglich informiert. Der Auftraggeber hat das Recht, gegen die Änderung innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Mitteilung Einspruch zu erheben.
7.3 Erhebt der Auftraggeber begründeten Einspruch und kann der Auftragnehmer den betreffenden Unterauftragsverarbeiter nicht ersetzen oder die Bedenken nicht ausräumen, ist der Auftraggeber berechtigt, den Nutzungsvertrag außerordentlich zu kündigen.
7.4 Der Auftragnehmer stellt vertraglich sicher, dass die Unterauftragsverarbeiter dieselben Datenschutzpflichten einhalten, die in diesem AVV festgelegt sind. Der Auftragnehmer bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die Einhaltung der Pflichten durch die Unterauftragsverarbeiter verantwortlich.
8.1 Eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer (außerhalb des EWR) erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44–49 DSGVO erfüllt sind, insbesondere:
8.2 Soweit Unterauftragsverarbeiter in den USA ansässig sind (z. B. KI-Dienstleister), stellt der Auftragnehmer sicher, dass geeignete Garantien gemäß Ziffer 8.1 vorliegen. Die jeweils anwendbaren Garantien sind bei den betreffenden Unterauftragsverarbeitern in der Liste gemäß Anlage 2 angegeben.
8.3 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber, wenn sich die Rechtsgrundlage für einen Drittlandtransfer wesentlich ändert. Fällt eine Rechtsgrundlage ersatzlos weg, stellt der Auftragnehmer unverzüglich auf eine alternative geeignete Garantie um (insbesondere Standardvertragsklauseln mit ergänzenden Maßnahmen) oder stellt die betreffende Datenübermittlung ein.
9.1 Der Auftraggeber hat das Recht, die Einhaltung dieses AVV und der datenschutzrechtlichen Anforderungen zu überprüfen. Dies kann erfolgen durch:
9.2 Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei Überprüfungen in angemessenem Umfang. Kosten, die über das übliche Maß hinausgehen, trägt der Auftraggeber.
9.3 Der Auftragnehmer kann alternativ aktuelle Zertifizierungen, Prüfberichte oder Bescheinigungen unabhängiger Stellen als Nachweis der Einhaltung vorlegen.
10.1 Nach Beendigung des Nutzungsvertrages löscht der Auftragnehmer sämtliche personenbezogenen Daten des Auftraggebers oder gibt sie nach Wahl des Auftraggebers in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zurück. Für den Export stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber einen Zeitraum von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende zur Verfügung.
10.2 Nach Ablauf der Frist gemäß Ziffer 10.1 löscht der Auftragnehmer sämtliche verbleibenden personenbezogenen Daten des Auftraggebers, einschließlich aller vorhandenen Kopien, es sei denn, eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht steht der Löschung entgegen.
10.3 Der Auftragnehmer bestätigt die Löschung auf Anfrage des Auftraggebers schriftlich.
11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses AVV bedürfen der Schriftform im Sinne der AGB (Ziffer 1.5). Dies gilt auch für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Hiervon ausgenommen sind Aktualisierungen der Anlage 2 (Unterauftragsverarbeiter), die gemäß Ziffer 7.2 erfolgen.
11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses AVV unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
11.3 Im Falle von Widersprüchen zwischen diesem AVV und den AGB oder sonstigen Vereinbarungen hat dieser AVV in Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten Vorrang.
11.4 Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung datenschutzrechtlicher Pflichten ist – mit Ausnahme der nachfolgend genannten Fälle – auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt und insgesamt auf den Gesamtbetrag beschränkt, den der Auftraggeber in den zwölf (12) Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis an den Auftragnehmer gezahlt hat. Von dieser Begrenzung ausgenommen sind:
Art. 82 Abs. 3 DSGVO (Befreiung von der Haftung bei fehlendem Verschulden) bleibt unberührt. Die Haftung gegenüber betroffenen Personen richtet sich unmittelbar nach Art. 82 DSGVO.
11.5 Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Hollabrunn, Österreich.
11.6 Kontakt für Datenschutzangelegenheiten: management@tippidi.com
Der Auftragnehmer hat folgende technische und organisatorische Maßnahmen gemäß Art. 32 DSGVO implementiert:
Die aktuelle Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter ist für registrierte Kunden im Kundenbereich einsehbar. Bei Änderungen werden bestehende Kunden gemäß Ziffer 7.2 informiert.