Gutachter und Ärzte geben seit Jahrzehnten Diktate an externe Schreibkräfte weiter. Tippidi verschriftlicht Ihre Diktate genauso – nur per KI statt per Schreibkraft. Dass das zulässig ist, hat der Gesetzgeber 2017 ausdrücklich geregelt: Die Reform der ärztlichen Schweigepflicht nennt „Schreibarbeiten“ als zulässige externe Dienstleistung.
Bei der Registrierung akzeptieren Sie unseren Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, inklusive Vertraulichkeitsverpflichtung.
Ihre Datenschutzhinweise (Art. 13 DSGVO) müssen externe Auftragsverarbeiter erwähnen – was die meisten Praxen für Praxissoftware, Terminvergabe oder IT-Wartung ohnehin bereits tun. Wenn dort bereits eine Kategorie wie „externe Dienstleister“ steht, ist ein Dienst wie Tippidi – ebenso wie der Dienst eines externen Schreibbüros – in der Regel schon abgedeckt.
Wenn Sie als Schreibbüro Tippidi einsetzen, entsteht eine Unterauftragsverarbeitungskette: Ihr Auftraggeber (z.B. Gutachter) ist der Verantwortliche, Sie sind Auftragsverarbeiter, Tippidi ist Unterauftragsverarbeiter.
Den AVV akzeptieren Sie bei der Registrierung. Die Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB gilt dann durch die gesamte Kette – von Ihrem Auftraggeber über Sie bis zu Tippidi. Wie Sie den Einsatz mit Ihrem Auftraggeber abstimmen, liegt bei Ihnen.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Prüfung durch einen Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Laden Sie ein Testdiktat hoch und sehen Sie, was Tippidi aus Ihrer Aufnahme macht – kostenlos, ohne Registrierung und unverbindlich.